GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HAUSORDNUNG DES
GRANDHOTELS PUPP KARLOVY VARY, AG

Bedingungen zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags

  1. Das GRANDHOTEL PUPP Karlovy Vary AG (weiter nur Hotel oder Beherberger) erbringt Dienstleistungen gemäß seiner dem Hotelstandard entsprechenden Einstufung.
  2. Die Unterbringung des Gastes wird stets im Verlaufe der verbindlichen Buchung definiert, wobei dem Gast für diesen Typ der Unterkunft der entsprechende Preis gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt wird.
  3. Das Hotel ist berechtigt, vorzugsweise Gäste unterzubringen, die über eine gültige Unterkunftsreservierung verfügen und sich ordnungsgemäß registrieren. DDie Gäste müssen bei der Ankunft einen gültigen Personalausweis, eine ID-Karte oder einen Reisepass vorlegen, die Registrierungskarte unterschreiben und eine Garantie in Form einer Vorauszahlung in bar, einer Kreditkarte oder einer Vorautorisierung einer Kreditkarte in entsprechender Höhe leisten. Darüber hinaus verlangt das Hotel die Vorautorisierung einer Kreditkarte oder eine Barkaution in Höhe von mindestens 5000,- CZK für zusätzliche Dienstleistungen. Der Mitarbeiter der Rezeption stellt dem Gast einen Unterkunftsausweis mit der Bezeichnung des Hotels, dem Namen des Gastes, der Zimmernummer und der Uhrzeit für das Check-out am letzten Tag des Aufenthalts aus. Hierdurch erfolgt der Abschluss des Beherbergungsvertrags gemäß den Bestimmungen § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. (Bürgerliches Gesetzbuch der Tschechischen Republik). Der Mitarbeiter der Rezeption händigt dem Gast den elektronischen Zimmerschlüssel (je nach der Anzahl der Personen) aus. Der Beherbergungsvertrag wird stets schriftlich abgeschlossen. Für die Einhaltung des Formerfordernisses ist die schriftliche oder die E-Mail-Bestätigung der Reservierung oder das Ausfüllen der Registrierungskarte ausreichend.
  4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Gastes für die Zwecke der Unterbringung richtet sich nach den Regeln der DSGVO gemäß der gültigen Gesetzgebung, die Details finden sich auf der Website des Hotels. Hiermit erteilt der Gast dem Hotel seine Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, und zwar zum Zwecke der Gewährung der Unterkunft und der Evidenz der Gäste gemäß dem Gesetz Nr. 565/1990 Slg., über die lokalen Gebühren, und dem Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze. Die Pflichten des Gastes und des Hotels bezüglich der Führung der Evidenz  bzw. des Hausbuches sind durch die oben angeführten, rechtlichen Vorschriften näher festgelegt.
  5. Sofern sich der Gast nicht mit einem gültigen Identitätsausweis (Personalausweis, Reisepass) ausweist, ist das Hotel berechtigt, die Unterbringung des Gastes zu verweigern.
  6. Gäste bis 18 Jahre werden nur in Begleitung einer erwachsenen Person untergebracht.
  7. Auf der Grundlage der bestätigten Reservierung ist das Hotel verpflichtet, den Gast in der Zeit von 14.00 bis 24.00 Uhr einzuquartieren. Sofern in der Reservierung nicht anders festgelegt, ist das Zimmer während dieser Zeit für den Gast reserviert. Eine eventuelle frühere Unterbringung vor 14.00 Uhr ist im Voraus zum Zeitpunkt der Reservierung des Zimmers zu vereinbaren, wobei die schriftliche Zustimmung und die eventuelle Festlegung eines neuen Preises für diese die Standards überschreitende Dienstleistung abzuwarten.
  8. Das Hotel ist nicht verpflichtet, Gäste ohne vorherige bestätigte Reservierung und Gäste, die nach 24.00 Uhr anreisen, aufzunehmen
  9. Der Beherberger sowie der Gast sind verpflichtet, sich nach sämtlichen, rechtlichen Vorschriften der Tschechischen Republik zu richten. Zugleich sind sie verpflichtet, eventuelle Regierungsverordnungen bzgl. der Hygiene- und epidemiologischen Situation in der Tschechischen Republik zu respektieren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn beispielsweise der Notstand und die entsprechenden Hygienebeschränkungen ausgerufen werden, die sowohl der Beherberger als auch der Gast einzuhalten haben. Sollte der Gast die so ausgerufenen Beschränkungen (z.B. Antigentests, Maskenpflicht, Impfungen usw.) nicht einhalten, ist der Beherberger berechtigt, den Beherbergungsvertrag ohne jedwede Ansprüche seitens des Gastes sofort zu beenden. Ist der Gast bei der Anreise im Rahmen dieser Beschränkungen nicht in der Lage, die verlangte Dokumentation vorzulegen, ist der Beherberger berechtigt, den Abschluss des Beherbergungsvertrags (trotz gültiger Reservierung) abzulehnen, ohne die bereits bezahlten Gebühren oder Mittel zurückerstatten zu müssen. Sollten derartige Beschränkungen während des Aufenthalts des Gastes verhängt werden (d.h. der Beherbergungsvertrag wurde bereits abgeschlossen), ist das Hotel verpflichtet, den Gast auf diesen Umstand, einschließlich der Folgen der Missachtung, hinzuweisen. 
  10. Eine kostenlose Stornierung ist bis zur Ankunft jederzeit möglich. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch den Gast ohne schwerwiegende Gründe aufgrund höherer Gewalt wird die ursprüngliche Buchung in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird der Preis der ersten Nacht in Rechnung gestellt.

Haftung des Beherbergers für die persönlichen Gegenstände des untergebrachten Gastes

  1. Im Falle der Feststellung des Verlustes oder der Entwendung einer Sache ist dieser Umstand unverzüglich dem Bedienungs-/Empfangspersonal des Hotels zu melden, das sich mit der Polizei der Tschechischen Republik in Verbindung setzt.
  2. Das Hotel haftet für Schäden an abgelegten Sachen nur dann, wenn die Sachen an einem hierzu bestimmten Ort abgelegt bzw. dem Hotelpersonal zur Verwahrung übergeben wurden. Für sonstige abgelegte oder vergessene Sachen der Gäste trägt das Hotel keinerlei Verantwortung. Für Schmuck, Geld sowie andere Wertgegenstände ist das Hotel nur dann verantwortlich, sofern diese vom Hotel zur Aufbewahrung übernommen wurden oder wenn der Schaden durch das Verhalten eines Hotelmitarbeiters verursacht wurde. Für Geld und Sachen, die in den Safes der Hotelzimmer aufbewahrt sind, haftet das Hotel im Umfange gemäß der gültigen Legislative der Tschechischen Republik. Das Recht auf Schadenersatz ist im Hotel spätestens binnen 15 Tagen geltend zu machen, nachdem der geschädigte Gast Kenntnis vom Schaden erlangt hat. Die nach der Abreise des Gastes vergessenen oder auf dem Zimmer zurückgelassenen Sachen werden vom Hotel maximal 3 Monate aufbewahrt.
  3. Bei Verlust des elektronischen Zimmerschlüssels ist der Gast verpflichtet, den Verlust unverzüglich an der Rezeption zu melden. Sollte er dies verabsäumen, trägt das Hotel keinerlei Haftung für den entstandenen Schaden im Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels.

Allgemeine Beherbergungregeln

  1. Beim wiederholten Betreten des Hotels durch einen bereits untergebrachten Gast und während des Aufenthaltes im Hotel ist der Gast auf Verlangen des Mitarbeiters der Rezeption oder  eines anderen berechtigten Hotelmitarbeiters verpflichtet, den gültigen Unterkunftsausweis zur Vorlage zu bringen.
  2. Falls ein unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehender Gast nicht die Gewähr der Einhaltung der Regeln der Hausordnung bietet, kann ihm der Zutritt zum Hotel verwehrt oder ggf. der Aufenthalt beendet werden (Rücktritt vom Beherbergungsvertrag).
  3. Die Nutzung des Hotels ist lediglich Personen erlaubt, die an keinen Infektionskrankheiten leiden. Der Gast ist verpflichtet, bei der Anreise im Hotel das Empfangspersonal auf seine eventuellen gesundheitlichen Probleme (Invalidität, vermindertes Sehvermögen, Gehör u. Ä.) hinzuweisen. Diese Information kann helfen, bei Bedarf ärztliche Hilfe oder eine einfache Evakuierung der Gäste im Falle eines Brands oder anderer schwerwiegender Havarien zu gewährleisten.
  4. Aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen kann das Hotel dem Gast die Unterkunft in einer anderen Unterkunftseinrichtung anbieten, jedoch stets mindestens der gleichen Kategorie.
  5. Wenn der Gast einen bestimmten Zimmertyp bestellt und die Reservierung bestätigt ist, wird dem Gast der vereinbarte Preis auch dann berechnet, wenn das Hotel den Gast in einem Mehrbettzimmer oder in einer höheren Zimmerkategorie unterbringt.
  6. Ersucht der Gast während des Aufenthalts um die Verlängerung der Unterbringung, kann ihm das Hotel aus Kapazitätsgründen auch ein anderes Zimmer als jenes anbieten, in welchem er ursprünglich untergebracht war.
  7. Für den Empfang von Besuchen stehen gemeinschaftliche Räume zur Verfügung. Im Zimmer darf der Gast Besuche nur mit Zustimmung des Empfangspersonals in der Zeit von 8.00 bis 22.00 Uhr empfangen.
  8. Der Gast darf die Unterkunft keinen Besuchern und Dritten ermöglichen, die zur Unterkunft nicht angemeldet sind (keinen Beherbergungsvertrag mit dem Hotel GRANDHOTEL PUPP abgeschlossen haben).
  9. Von 22.00 bis 7.00 Uhr sind die Gäste verpflichtet, die Nachtruhe in allen Räumen des Hotels und in seiner Umgebung zu respektieren.
  10. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Gastes wird vom Hotel ein Notarzt herbeigerufen bzw. der Transport ins Krankenhaus sichergestellt. Die entstandenen Kosten werden vom Gast getragen.
  11. Die Gäste dürfen den drahtlosen WLAN-Internetanschluss in allen Hotelbereichen kostenlos nutzen. Das Hotel übernimmt jedoch keine Haftung für entstandene Schäden am Computer des Gastes. Das Hotel empfiehlt, eine eigene Firewall für den Internetzugang zu nutzen.
  12. Hunde sowie andere Tiere können im Zimmer unter der Voraussetzung untergebracht werden, dass der Besitzer ihren guten Gesundheitszustand nachweist. Die Gebühr für die Unterbringung der Tiere wird gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Der Besitzer ist für einen durch das Tier verursachten Schaden verantwortlich. In den gemeinschaftlichen Räumlichkeiten ist ein Hund an kurzer Leine zu halten, größere Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Andere Tiere sind in einer geschlossenen Box zu halten, ihre freie Bewegung im Hotel ist nicht möglich. Der Zutritt für Tiere zum Grandrestaurant, zur Becher's Bar und zum Hotel-Spa ist nicht erlaubt.
  13. Die Gäste können Fahrzeuge nur auf den hierfür vorbehaltenen Parkplätzen und nur auf ausdrückliche Anweisung des Hotelpersonals parken. Das Parken ist gemäß der gültigen Preisliste gebührenpflichtig.
  14. In den gemeinschaftlichen Hotelräumen ist der Dress Code Smart Casual erforderlich. Das Hotelpersonal ist berechtigt, den Gast auf diesen Umstand jederzeit aufmerksam zu machen, wobei ihm der Zutritt zu den gemeinschaftlichen Hotelräumen verweigert werden kann, wenn der Gast den mangelhaften Zustand nicht behebt.
  15. Der Gast darf keine eigenen Lebensmittel in den Gemeinschaftsräumen des Hotels verzehren.
  16. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Hotel-Spa nur in Begleitung einer erwachsenen Person und bis 18.00 Uhr betreten.

Sicherheit, Haftung des Gastes für einen von ihm verursachten Schaden

  1. Das Mitbringen von Waffen ins Hotel ist untersagt. Eine Ausnahme erteilt in speziellen Fällen (Bewachung von Staatsoberhäuptern u. Ä.) lediglich ein Vertreter des Topmanagements des Hotels.
  2. Auf dem Zimmer oder in anderen Räumen des Hotels darf der Gast das Inventar oder andere Einrichtungen nicht verschieben, beschädigen oder zu anderen als den vorgesehenen Zwecken nutzen. Er darf keine Änderungen und Eingriffe in das Stromnetz oder in eine andere Installation vornehmen. 
  3. Die Gäste sind für an der Hoteleinrichtung verursachte Schäden verantwortlich.
  4. Der Gast trägt die Kosten für den verursachten Schaden, sofern er nicht nachweist, dass der Schaden nicht von ihm verschuldet wurde. Dieser Anspruch des Hotels bezieht sich auch auf Schäden, die erst nach der Abreise des Gastes festgesdtellt werden. 
  5. Der Gast ist verpflichtet, festgestellte Mängel sofort zu melden und die Brandschutzvorschriften einzuhalten. An der Eingangstür jedes Zimmers und in den Fluren stehen Evakuierungspläne zur Verfügung.
  6. Aus Sicherheitsgründen dürfen Gäste ausschließlich elektrische Geräte, die ihrer persönlichen Hygiene dienen (Rasierer, Haartrockner etc.), und elektrische Geräte geringer Leistungsaufnahme für den persönlichen Bedarf wie Notebooks, Mobiltelefone, Tablets, Ladegeräte für Kameras und Fotoapparate usw. verwenden.
  7. Der Gast ist verpflichtet, den vom Hotel bestimmten Personen das Betreten des Zimmers zu ermöglichen.
  8. Aus Sicherheits- und gesellschaftlichen Gründen ist es nicht ratsam, Kinder unter 11 Jahren im Zimmer oder in anderen Hotelräumen ohne Aufsicht Erwachsener zu belassen.
  9. Dem Gast ist es nicht gestattet, Sportgeräte und -artikel (z.B. Fahrrad, Ski) auf das Zimmer mitzunehmen, für deren Aufbewahrung ein Abstellraum an der Rezeption vorbehalten ist.
  10. In allen Räumlichkeiten des Hotels ist das Rauchen nicht gestattet.. Bei Missachtung des Rauchverbots berechnet das Hotel einen Betrag in Höhe von 5 000 CZK für die spezielle Reinigung außerhalb des üblichen Standards. Im Falle, dass der Gast durch sein unvorsichtiges Verhalten die Auslösung eines Brandalarms verursacht, wird ihm nach Vorlage eines Auszugs aus der Feuerwehrstation die Erstattung der Kosten für den Einsatz bei falschem Alarm berechnet.
  11. Der Gast darf im Hotelobjekt und in seiner Nähe keine explosiven Stoffe (Feuerwerkskörper) verwenden.

Abreise aus dem Hotel

  1. Der Gast nutzt das Hotelzimmer für die vereinbarte Aufenthaltsdauer (gemäß dem abgeschlossenen Beherbergungsvertragt) und ist verpflichtet, das Zimmer spätestens bis 11.00 Uhr des letzten Tages des vereinbarten Aufenthalts zu verlassen. Auf Ersuchen und sofern es der Betrieb (Kapazität) erlaubt, kann der Aufenthalt gegen Gebühr gemäß der gültigen Preisliste verlängert werden. Sofern der Gast das Zimmer nicht in der festgelegten Frist verlässt, stellt ihm das Hotel eine Gebühr in Höhe des Preises für eine Nacht des Aufenthaltes in Rechnung. Im Falle, dass dieses Zimmer von einem anderen Gast bereits früher gebucht wurde und der Gast die Aufforderungen nicht befolgt oder im Hotel nicht anwesend ist, behält sich das Hotel das Recht vor, die Sachen des Gastes unter Teilnahme einer dreiköpfigen Kommission aufzulisten und an einem sicheren Ort aufzubewahren, damit jener Gast das Zimmer nutzen kann, von dem es gebucht wurde.
  2. Der Gast ist verpflichtet, bei der Abreise die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten, die Fenster und die Tür zu schließen und den Schlüssel an der Rezeption abzugeben..
  3. Die Gäste bezahlen den Preis für ihre Unterkunft sowie für die Dienstleistungen am Ende ihres Aufenthalts gemäß der gültigen Preisliste. Dauert der Aufenthalt länger, ist der Gast verpflichtet, seine Rechnung mindestens einmal pro Woche zu bezahlen.  Vor der Abreise ist jeder Gast verpflichtet, sich ordentlich abzumelden und seine Rechnung zu begleichen.
  4. Informationen zu den Preisen der Hoteldienstleistungen stehen an der Rezeption und auf der Website des Hotels zur Verfügung. 
  5. Das Hotelpersonal nimmt gern jedwede Vorschläge für Verbesserungen entgegen und ist auch für kritische Anmerkungen dankbar.
  6. Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten. Für den Fall ihrer Verletzung hat die Hotelleitung das Recht, vom Beherbergungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Unterkunftsdauer im Einklang mit den gültigen Gesetzen der Tschechischen Republik zurückzutreten.
  7. Das Hotel als Verkäufer, informiert den Hotelgast als Verbraucher  im Einklang mit der Best. § 14 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz, über die Möglichkeit, aus den mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen resultierende Streitigkeiten mittels der für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständigen Tschechischen Handelsinspektion (www.coi.cz), mit dem Sitz Štěpánská 567/15, Prag 2, PLZ 120 00, beizulegen.

Diese Hausordnung des Hotels ist ab dem 1. Januar 2021 gültig und wirksam. Die früheren Versionen verlieren am Tag des Inkrafttretens der neuen Version der Hausordnung ihre Gültigkeit.

Jindřich Krausz,

Generaldirektor
GRANDHOTEL PUPP Karlovy Vary, AG